Seit der Abaschaffung der Eigenheimzulage steht eine ersetzende staatliche Förderung bei der Baufinanzierung aus.
Lange konnten sich die großen Parteien, in deren Händen derzeitig das Geschick unseres Landes liegt, nicht auf die Ausgestaltung des Wohn Riester Gesetzes einigen. Nun ist es soweit. Mitte 2008 soll das Gesetz verabschiedet werden, wie es genau aussehen soll ist noch immer unklar.
Nur einige Eckpunkte sind bisher bekannt. So soll das bisherige Konzept der modifizierten Entnahme verändert werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird eine Entnahme von bis zu 75 % des Riester Vertragsguthabens zur Baufinanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum möglich sein.
Bisher gab es die Obergrenze von maximal 50.000 Euro, mindestens jedoch 10.000 Euro. In Zukunft soll jedoch auch die Tilgung des Baudarlehens mit der Riester Förderung ermöglicht werden. Die dem Vertragsguthaben entnommenen Summen müssen ab 2008 nicht mehr - wie bisher - in den Vertrag zurückgezahlt werden.
Inwieweit es in Zukunft sinnvoller wird, seine Riester Rente in eine Baufinanzierung mit einzubeziehen, werden wir erst Mitte des nächsten Jahres erfahren. Fraglich ist, wieviel Riester Sparer wirklich genügend Vertragsguthaben angesammelt haben, um aus dem neuen Gesetz einen Vorteil zu ziehen.
Die meisten Riester Renten in Deutschland sind Riester Rentenversicherungen. Bei diesen werden die Abschlussgebühren auf die ersten 5 Jahre verteilt, bei vorzeitiger Kündigung oder eben einer Entnahme drohen Verluste. Auch Riester Fondssparpläne eignen sich nicht wirklich als Bestandteil einer Finanzierungsplanung, da sie während der Laufzeit mit den üblichen Kursrisiken verbunden sind. Empfehlenswert wäre grundsätzlich nur ein Riester Banksparplan, von dieser Variante gibt es jedoch mit Abstand die wenigsten Verträge.