Da das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung durch den demographischen Wandel sehr stark unter Druck geraten ist, wurden mehrere Rentenreformpakete geschnürt, um sowohl die Rentenleistungen wie auch den Beitragssatz einigermaßen konstant zu halten. Leider kam es dennoch zu Rentenkürzungen und auch zu leichten Beitragssteigerungen. Deshalb sah sich die Politik in der Pflicht, die vorgenommen Kürzungen durch staatlich geförderte Altersvorsorgemodelle wieder auszugleichen. Als Folge wurden die Riester- und die Rürup Rente am Markt eingeführt.
Beide Altersvorsorgemodelle werden mit Hilfe des Finanzamtes unterstützt. Bei der Riester Rente erfolgt die Förderung in erster Linie durch feste Zulagen, die man dann ungekürzt erhält, wenn man mindestens 4% abzüglich der erhaltenen Förderung in einen zertifizierten Riestervertrag einbezahlt. Besonders interessant sind die Zulagen vor allem für Familien mit Kindern, denn für jedes Kind erhält man eine Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro wenn dass Kind nach 2008 geboren wurde oder wird. Hinzukommt dann noch die Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Doch auch Alleinstehende mit einem guten Einkommen können enorm von der Riester Rente profitieren. Denn die Beiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.
Wer zusätzlich noch weitere steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen möchte, sollte sich die Rürup Rente etwas genauer anschauen. Denn wer eine Rürup Rente abschließt, kann seit 2005 die Beiträge für diesen Altersvorsorgevertrag steuerlich geltend machen und somit das Finanzamt am Aufbau der eigenen Altersvorsorge beteiligen. Im Jahr 2009 kann man nämlich schon 68% der Beiträge steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit dann schrittweise auf 100% an. Wer also legal Steuern sparen möchte, muss nicht unbedingt in die Schweiz auswandern, sonder kann dies auch mit den geförderten Altervorsorgemodellen der Riester- und Rürup Rente machen.
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