Wem unvermittelt ein Kündigungsschreiben ins Haus flattert, der ist in der Regel erst einmal geschockt und gelähmt. Aber hier ist sofortiges Handeln gefragt. Zuerst einmal sollte man überprüfen, ob die im Kündigungsschreiben angegebenen Daten stimmen und ob die Kündigungsfristen eingehalten worden sind. Außerdem muss im Kündigungsschreiben ein Grund angegeben werden, warum der Arbeitsvertrag einseitig beendet werden soll.
Wer sich da nicht sicher ist, kann sein Kündigungsschreiben mit den an verschiedenen Stellen veröffentlichten Musterkündigungen abgleichen. Diese Muster beinhalten alles, was in eine ordentliche fristgerechte Kündigung hineingehört.
Der Fachhandel bietet eine Reihe preiswerter Literatur an, aber auch das Internet bietet sehr viele interessante Hinweise, um ein Kündigungsschreiben einer ersten Prüfung zu unterziehen.
Wer der Meinung ist, dass die Kündigung unberechtigt erfolgt oder wo die Begründung fadenscheinig ist, der sollte Kontakt mit der Gewerkschaft oder alternativ mit einem Anwalt aufnehmen und ggf. widersprechen.
Ist das Kündigungsschreiben jedoch formell in Ordnung und die Kündigung berechtigt, dann heißt es, sofort bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender melden. Hier gilt eine siebentägige Frist als angemessen.
Parallel dazu sollte man schon mal die einschlägigen Jobbörsen nach neuen Angeboten checken und sich bewerben. Eine Bewerbung aus einem Job heraus ist oftmals erfolgreicher als aus der Arbeitslosigkeit heraus.
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