Die Riester Rente ist seit 2001, seitdem das Altersvermögensgesetz in Kraft getreten ist, eine beliebte Variante, um die gesetzliche Rente auf privater Basis für die Altersvorsorge aufzustocken. Interessant sind die staatlichen Zuschüsse, auf die die meisten Bundesbürger Anspruch haben und steuerliche Vorteile. Seit Bestehen der Riester Rente haben sich einige Dinge in der Abwicklung vereinfacht, so dass der verwaltungstechnische Aufwand geringer geworden ist. Früher musste für die staatlichen Zulagen jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Dies entfällt seit 01.01.2005. Seither ist es möglich, die Versicherung, bei welcher der Riester Vertrag läuft, mit der jährlichen Beantragung der Zulagen bei Abschluss des Vertrages zu beauftragen. Wichtig ist nur, den Vertragspartner über alle persönlichen Veränderungen, die die Zulagen betreffen, wie z.B. Veränderung des Familienstandes oder des beruflichen Status, Änderung der Anzahl der Kinder zu informieren.
Autor: Heinz Welter info (et) sichere-rentenversicherung.de