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Vom Bausparvertrag zu Wohn-Riester
Auch Bausparverträge können mittlerweile riestergefördert werden
Täglich begegnet uns in der Werbung die Aufforderung, Bausparverträge abzuschließen. Was das eigentlich genau ist, wird dabei in aller Regel nicht klar. Man weiß wohl, dass diese Verträge einem helfen sollen, irgendwann einmal in den eigenen vier Wänden zu leben. Aber wie das genau funktioniert, bleibt schleierhaft - typisch für eine Werbekultur, die auf Emotionen, nicht aber auf Information setzt. Hier soll nun also zumindest ein grober Überblick darüber gegeben werden, was es mit Bausparverträgen auf sich hat. Wie bei allen Sparverträgen verpflichtet sich der Sparer, regelmäßig einen bestimmten Betrag bei einer Bank bzw. Bausparkasse einzuzahlen. Dabei wird eine bestimmte Summe vereinbart, die im Laufe der Zeit angespart werden soll, außerdem wird für die gesamte Laufzeit festgelegt, mit welchem Zinssatz das jeweils angesparte Guthaben verzinst wird. Da dieser Zinssatz aber in der Regel nicht allzu hoch liegt, erklärt sich aus dem bisher Gesagten noch nicht, warum man überhaupt einen solchen Vertrag abschließen sollte. Jetzt aber wird es interessant: Denn der Bausparer kann auf sein Erspartes bei Bedarf zugreifen und hat gleichzeitig Anspruch auf ein Darlehen. Der Teil des ausgezahlten Geldes, den man noch gar nicht eingezahlt hatte, wird als Bauspardarlehen bezeichnet. Allerdings muss man wissen, dass man die vereinbarte Summe nicht zu einem genau festgelegten Termin abrufen kann. Vielmehr hängt der Zeitpunkt, zu dem man über das Darlehen verfügen kann, unter anderem davon ab, wie viele Personen gerade auf ihre Bausparverträge einzahlen und wie viele zu dieser Zeit auf ihr Darlehen warten. Das nennt man auch Zuteilungszeit. Ist die Zuteilung des Bauspardarlehens noch nicht möglich, so kann eine Zwischenfinzierung bis zu diesem Stichtag in Anspruch genommen werden. Dabei müssen aber auch auf das Vertragsguthaben Darlehenszinsen gezahlt werden. Ist der Bausparvertrag angespart aber noch nicht Zuteilungsreif, so bieten die Bausparkassen ein Vorausdarlehen bis zur Zuteilung an. Auch hier müssen auf das Vertragsguthaben und die Kreditsumme Darlehenszinsen bezahlt werden. Benutzen kann man übrigens das Darlehen nicht nur für den Hausbau, sondern z.B. auch für den Erwerb einer Eigentumswohnung oder die Renovierung seiner Immobilie. Wichtig ist noch, dass bestimmte Bausparverträge neuerdings auch als Form der Riesterrente angeboten werden. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der privaten Altersvorsorge nach Riester ist damit überholt. Die eigene Immobilie, traditionell eine wichtige Form der Altersvorsorge, kann nun nach dem Altersvermögensgesetz gefördert werden.

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:: Hinzugefügt: 17.02.2009 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
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Versicherungen

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