Jeder hat sicher schon mal die Kunstwerke gesehen, die eine Lasershow mit sich bringt. Jedoch kennen viele nicht die Gefahren, die von so einer Lasersystem ausgehen. Im Einsatz sind meist Anlagen mit der Laserklasse 3B und 4. Diese Klasse bezeichnet Laser, die sehr gefährlich für die Augen und die Haut ist. Je nach Laser typ gibt es unterschiedliche Sicherheitsvorschriften. So darf bei einem Laser der Klasse 4 in unmittelbarer Entfernung zur Quelle keine Person sein, da sie sonst gesundheitliche Schäden davon tragen würde. Deshalb ist ab der Laserklasse 3R eine TÜV-Abnahme vorgeschrieben, die eine sachgemäße Installation überprüft. Bestimmte Vorrichtung sind nötig, falls der Laser mal ausfallen sollte oder in die falsche Richtung gelenkt wird. Beim Arbeiten mit dem Laser und Einstellen der Laserrichtung sollte immer eine Schutzbrille getragen werden. Diese erschwert jedoch meist die Arbeit, da z.B. beim Mehrfachlaser dann kaum noch die Strahlen zu sehen sind. In der Praxis werden dann die Leistungen des Lasers herabgesetzt und ohne Schutzbrille gearbeitet. Die Laser sind normalerweise alle monochrom, weshalb immer nur 1 Farbe dargestellt werden kann. Deshalb werden auch mehrere Laser kombiniert, um die gewünschte Farbmischung zu erstellen. Dabei kommt es oft zu dem Problem, dass die Positionierung nicht immer richtig ist. Deshalb werden in solchen Fällen meist Mischgaslaser eingesetzt, die dann in einem Gerät mehrere Laserfarben projezieren können. Letztlich muss jeder Betreiber selbst entscheiden, ob er sich der Gefahr aussetzt oder in seiner Veranstaltung eine andere Methode einsetzt, um die Unterhaltungswirkung zu erzielen. Dabei spielt auch meist die finanzielle Situation.