Bei der gesetzlichen wie bei der privaten Krankenversicherung ist Zahnprophylaxe und Zahnersatz immer ein heißes Thema. Die gesetzlichen Krankenkassen haben aus diesem Grund das Bonusheft eingeführt. Für jeden Zahnarztbesuch, also für jeden Beitrag zur Gesundheit der Zähne, erhält der Patient einen Eintrag. Für Kinder und Jugendliche sind zwei prophylaktische Untersuchungen pro Jahr vorgeschrieben, ab dem 18. Lebensjahr nur noch eine pro Jahr.
Regelmäßig zum Zahnarzt gegangen, erhöht sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen um bis zu 30 %. Wer sich regelmäßig die Zähne putzt und viel Wert auf die Gesunderhaltung der Zähne legt, wird später wenig Ärger und finanzielle Probleme bekommen.
Ähnlich reagieren die privaten Krankenkassen. Zwar ist hier kein Bonusheft von Nöten, jedoch wirkt sich der prozentuale Erstattungsgrad Zahnersatzkosten immens auf den monatlichen Versicherungsbeitrag aus. Der Basistarif der Privaten erstattet im Ersatzfall nur bis zu 50 % der Kosten für Inlays, Brücken oder Kronen. Eine Erstattung zu 100 % ist schon fast unbezahlbar. Anders werden prophylaktische Behandlungen erstattet. Meist mit einem Prozentsatz von 70 – 100 %, je nach Tarif, freut sich jeder Versicherer über derartige Maßnahmen, um spätere Folgekosten gering zu halten oder gar vermeiden zu können.
Nicht selten kostet eine Krone oder Brücke mehrere Hundert Euro. Wer keine derartigen Rücklagen hat, muss neben dem gesundheitlichen auch den ästhetischen Aspekt in Kauf nehmen. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, die Gesundheit der Zähne spielt im Bereich der Körperpflege eine wichtige Rolle. Unabhängig vom Versicherungstarif gehört das Zähne putzen zum täglichen Ritual. Um dieses nicht zu vernachlässigen, sollte bereits im Kleinkindalter mit der Zahnpflege bekommen werden, dann auch Milchzähne können Karies bekommen.