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Rechtsanspruch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Kein Rechtsanspruch auf eine Versicherungspflicht

Wer mit Weitsicht seine Familie und sich selber absichern möchte, kommt um eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht herum.

Diese ist wenigstens ebenso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung und kann im Ernstfall zum Rettungsanker werden.

Denn bereits jeder Vierte muss heutzutage krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden und somit auf seinen gewohnten Verdienst verzichten.

Allerdings besitzt ein Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Daher empfiehlt sich unter anderem, die Konditionen verschiedener Versicherer einzuholen, um sich dann ein entsprechendes Angebot machen zu lassen.

Im Vorfeld müssen Arbeitnehmer jedoch auch Fragen zum berufsbedingten Risiko beantworten und auch Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand machen.

Hierbei empfiehlt es sich, die Fragen der Versicherer wahrheitsgemäß zu beantworten, da es sonst im Ernstfall zu Leistungsverlusten kommen kann.

So darf ein Versicherer unter bestimmten Umständen auch Erkundigungen bei Ärzten über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person einholen.

Auch Berufe die einem größeren Risiko unterliegen, in denen unter Umständen mit einem schnelleren Kräfteverlust zu rechnen ist, werden von vielen Versicherungen nicht gern gesehen, da häufiger Rentenansprüche fällig werden.

Zudem macht es auch Sinn, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bei jungen Menschen gestalten sich die krankheitsbedingten Risiken weitaus niedriger als bei älteren Arbeitnehmern.

Aus diesem Grunde fallen auch die monatlichen Versicherungsbeiträge niedriger aus.

Hinzu kommt, dass gerade Auszubildende und andere Berufseinsteiger in der Regel keinen Anspruch auf eine staatliche Unterstützung in Form einer Erwerbsminderungsrente haben, da sie noch nicht lange genug eingezahlt haben.

Wer sich den Schutz über den gesamten Zeitraum einer Berufstätigkeit bis zum Eintritt ins Rentenalter finanziell nicht erlauben kann, sollte dann wenigstens einen vertraglich festgesetzten Zeitraum absichern lassen. Somit erhält der Versicherte die Möglichkeit, Beiträge einsparen zu können und einen gewissen, begrenzten Schutz genießen zu können.

Viele entscheiden sich daher für einen Schutz bis zum 50. Lebensjahr. Bis dahin fallen in den meisten Fällen auch die höchsten Kosten für die Ausbildung der Kinder an.

Wer jedoch ein Hypothekendarlehen laufen hat, wird im Falle einer Berufsunfähigkeit froh sein, eine freiwillige und private Absicherung vorgenommen zu haben. Denn fällt das regelmäßige Einkommen aus, ist der Immobilienbesitzer nicht selten gezwungen, sein Eigenheim verkaufen zu müssen, da die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr getragen werden können.



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:: Hinzugefügt: 20.05.2007 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
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Versicherungen

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