Eine Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen nach Unfällen und bei Erkrankungen. Die Art der Versicherung (gesetzlich oder privat) hängt von der Art der Beschäftigung und bei Angestellten auch vom Bruttogehalt ab. In Deutschland sind Angestellte gesetzlich, Beamte, Selbständige oder Freiberufler privat versichert. Besser verdienende Angestellte (mit einem Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze (derzeit 48.150 Euro) können in die private Krankenversicherung (Vollversicherung) wechseln. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich vorgeschrieben und sie werden immer gekürzt. Auch gesetzlich Versicherte können sich vorbeugen. Mit einer privaten Zusatzversicherung können die von der GKV nicht (mehr) finanzierten Leistungen kostengünstig abgedeckt werden.
Die Süddeutsche Krankenversicherung bietet eine Reihe Zusatzversicherungen an. Zu den Leistungen gehören: Top-Versorgung (Chefarztbehandlung, Ein- oder Zwei-Bettzimmer) im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen, Pflegeversicherung, Krankentagegeld, etc.
Auch bei der HUK Krankenversicherung ist man gut versichert. Die Zahnzusatzversicherung umfasst Leistungen wie Behandlung beim Zahnarzt, Rückerstattung der Zahnersatzkosten bis zu 80%. In der Stationär-Zusatzversicherung sind Leistungen wie Behandlung als Privatpatient, selbstverständlich Ein- oder Zweibettzimmer, Sonderverpflegung, freie Krankenhauswahl oder 40 Euro Krankenhaustagegeld bei Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten. Weitere Leistungen wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld oder Pflegetagegeld werden ebenso angeboten.