Pflegeversicherung
Die Lebenserwartung der Leute steigt und ältere Leute sind häufiger von Krankheiten geplagt und benötigen Unterstützung an ihrer Seite, um den Alltag bewerkstelligen zu können.
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundversorgung dar. Ein großer Anteil der Pflegekosten ist vom Pflegebedürftigen oder seinen nächsten Angehörigen zu übernehmen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel dafür in keinster Weise aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Verbindlichkeit genommen, die meistens mit den hohen Kostenaufwendungen gänzlich überfordert sind. Sogar auf Vermögenswerte wie Immobilien und Lebensversicherungen kann das Sozialamt zugreifen.
Private Vorsorge ist das A und O.
Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet bei häuslicher Pflege und stationärer Pflegebedürftigkeit. In häuslicher Pflege wird darüber hinaus noch unterschieden zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Die Leistungen bewegen sich von 225 Euro (häusliche Pflege- Pflegegeld) bis hin zu 1510 EUR bei Pflegestufe 3 und stationärer Pflege.
Welche Leistungen der Pflegebedürftige annehmen kann hängt von der bewilligten Pflegestufe der Pflegekasse ab. Die Prüfung wird angesichts eines so genannten "Pflegetagebuches" gemacht, die von den Pflegenden geführt werden und an den medizinischen Dienst der Pflegekasse ausgehändigt werden muß. Hierfür wird der Zeitaufwand zu Grunde gelegt, der benötigt wird, um mit dem Pflegebedürftigen die täglichen Verrichtungen des Lebens zu ausführen. Ein höherer Pflegebedarf, hinsichtlich der gestiegenen Lebenserwartung, erfordert weiterhin höhere Beiträge in der Pflegeversicherung. Es ist geplant, dass alle Versicherte künftig einen gewissen Betrag in eine zusätzliche, private Vorsorge einzahlt und das sogar bindend.
Sorgen Sie rechtzeitig mit Hilfe von einer privaten Pflegezusatzversicherung vor, damit Sie im Lebensalter auf keinen Fall als Sozialfall enden.
Schon Ihren Angehörigen oder Kindern zuliebe sollten Sie dementsprechend mit einer Pflegezusatzversicherung Vorsorge betreiben. Denn Elternunterhalt ist ein Themenbereich, vor dem es Vielen graut. Beklommenheit macht sich breit, wenn das Sozialamt Informationen über die Einkommensverhältnisse der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern behilflich sind, falls sie zu einem Pflegefall werden, der in einer Wohnstätte untergebracht werden muss.
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