Wussten Sie, dass die Private Krankenversicherung bis zu 6 Monatsbeiträge zurückzahlt, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden? Das ist besonders dann von Interesse, wenn eine jährliche Selbstbeteiligung von zum Bespiel 300,00 € tariflich vereinbart wurde und diese nicht ausgeschöpft wird bzw. die Kosten die Beitragsrückerstattung nicht überschreitet. So kann schnell eine Summe von über 1.000,00 € zusammen kommen, die auch nicht mit dem Arbeitgeber geteilt werden muss. Vorsorge wird belohnt! Einige Gesellschaften haben Tarife entwickelt, wo Vorsorgeuntersuchungen nicht unter den jährlichen Selbstbehalt fallen. Auch Nachlässe auf den Beitrag sind bis zu 10 % möglich, wenn die Laborwerte nachweislich den Normwerten entsprechen. Tarife mit Bindung an den Hausarzt haben sich in den letzten Jahren immer mehr bewährt. Ihre Beitragssteigerungen sind deutlich geringer ausgefallen, als bei Tarifen ohne Hausarztbindung. Es gibt auch Tarife mit einem Verhaltensbonus. Dieser wird dann gezahlt, wenn der Versicherte zum Beispiel Nichtraucher ist, sein Body Maß Index den Normwerten entspricht oder das Hausarztprinzip eingehalten wird. Garantierte Beitragssenkung im Alter kann bei vielen Gesellschaften zusätzlich versichert werden. Dieser Tarifzusatz ist dann auch Arbeitgeberzuschussfähig. Damit haben sie eine zusätzlich Sicherheit für eine Senkung der Beiträge im Alter. Alternative Behandlungsmethoden gewinnen immer mehr an Bedeutung. Darauf haben sich viele Private Krankenversicherungen eingestellt und erkennen in vielen Tarifen auch Leistungen beim Heilpraktiker, nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker an. In einigen Tarifen wird auch darüber hinaus nach dem Hufelandverzeichnis erstattet. Wer heute gute Zähne hat, kann sich bei einigen Gesellschaften für Tarife mit einer anfänglich geringeren Zahnerstattung (Beispiel 60 % für Zahnersatz) entscheiden, die bei jährlich nachgewiesener Zahnvorsorge für jedes Versicherungsjahr um 5 %, auf maximal 100 % an steigt. Beitragsfreiheit in der Elternzeit während der ersten 6 Monate bei Inanspruchnahme, gilt in der Regel für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Ein PKV Vergleich rentiert sich öfter als man denkt. Geben Sie einfach die Suchphrase: - Beitragsvergleich Private - bei der Suchmaschine ihrer Wahl ein und lassen Sie sich einen kostenlosen Vorschlag ausarbeiten.
|