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Eine große Anzahl Benutzer eines Handys mögen sicherlich die Meldung „Nur Notruf möglich“ kennen, da diese sehr nicht selten angezeigt wird, wenn die Simkarte nicht ordnungsgemäß eingelegt oder inaktiv ist.
Doch was passiert im Ernstfall, wenn man nur ein Handy ohne Sim-Karte zur Verfügung hat?
Seit dem 1. Juli 2009 ist es in der Bundesrepublik nicht mehr möglich, mit einem Mobiltelefon, in der keine Simkarte ordnungsgemäß eingelegt ist, einen Notruf abzusetzen. Der Gesetzgeber will mit der „Verordnung über Notrufverbindungen“, die am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossen wurde, die Zahl der missbräuchlichen Anrufe in den Notrufzentralen reduzieren. Technisch ist es nur realisierbar “Spaßanrufe“ in den Notrufzentralen zu bestrafen, wenn sich eine zuordenbar Sim-Karte in dem Mobiltelefon befindet, andernfalls können diese missbräuchlichen Anrufe nicht unterdrückt oder eingedämmt werden. Diese immense Einschränkung der Notrufabsetzung hatte der Gesetzgeber Anfang 2010 damit versucht zu kompensieren, Notrufe auch mit abgelaufenen - und gesperrten Sim-Karten zu gewähren. Dabei seien Simkarten aus Handyverträgen sowie Prepaid Karten aus vorherigem Prepaid Vergleich betroffen, jedoch bleibt weiterhin die Fragestellung unklar, was im Notfall passiert, wenn kein Handy mit einer Sim Karte verfügbar ist. Das Risiko und die Furcht vieler Menschen, in einer Notlage nicht die Möglichkeit zu haben, Hilfe zu rufen, hat einen Bürger dazu bewegt, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu erstellen. Es wird gefordert, dass die Notrufnummern auch ohne Sim-Karte erreichbar sein sollten, mit der Begründung, dass Menschenleben schwerer wiegen als der mögliche Missbrauch der Technologie. Die Petition hat bereits 485 (Stand: 20.05.2011) Unterstützer und jeder Bürger hat noch bis zum 01.06.2011 die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Hier geht es zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17612
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