Die Gründung einer GmbH war bisher noch eine langwierige und kostspielige Geschichte. Mit der Anpassung des GmbH Gesetzes wird sich auch in dieser Hinsicht vieles ändern.
Die folgenden Vereinfachungen gelten für Inhaber einer GmbH nach der Reform.
1. Die Mini GmbH mit einem minimalen Kapital von von 1 Euro triit auf.
2. Die Verringerung des Kapitalaufwands der klassischen GmbH auf 10000 Euro.
3. Ebenso eine Beschleunigung des Gründungsablaufs.
Die Mini GmbH als Antwort auf die Limited hat einen enormen Vorteil.
1. Die Gründungsdauer soll so vereinfacht werden, dass man schon innerhalb eines Arbeitstages alles alles organisieren kann. 2. Die Rechnungslegung gehorcht deutschen rechtlichen Vorgaben. 3. Bei Gebrauch einer Standardsatzung darf auf den Gang zum Notar verzichtet werden, sofern keine Grundstücke vorhanden.
Die Schutzmassnahmen für Kapitalgeber sind hauptsächlich die nachfolgenden:
1. Die Mini GmbH muss unter dem Kürzel UG in Erscheinung treten. 2. Ein Teil des Gewinnes muss als Rücklage eingestellt werden und zwar so lange bis die 10000 Euro Gründungskapital der klassischen GmbH erwirtschaftet sind.
Da im Gründungsprozess der Mini GmbH oder auch 1 Euro GmbH so manche rechtliche Vorgänge von der Eintragung ins Handelsregister aufgehoben wurden, rückt die Gründung einer GmbH innerhalb eines Arbeitstages in realistische Nähe.
ein Nachteil ist jedoch das diese Abkürzung UG immer mit im Firmennamen erscheint, daher darf es Schwierigkeiten geben da ja damit jedem bekannt ist , das dieser Firma ein Kapiatlstamm fehlt. Trotzdem, die Geschichte hat gezeigt, dass auch viele als nicht vertrauenswürdig verschriene Limiteds sich zu beachtlichen Firmen entwickelt haben.
Alles in allem wird mit der geplanten Erneuerung die jedoch erst Mitte 2008 wirksam werden soll viele Erleichterungen für Unternehmensgründer geschaffen.
Die Anpassung triit auf aber für alle diejenigen zu spät die jetzt gründen wollen oder müssen.