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Leipziger Ruderprozess wird wieder aufgenommen
Freispruch vom Dez 2010 des Leipziger Rechtsanwalt wird zurückgenommen
Der Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung wie auch Körperverletzung gegen einen Ruderclub-Chef aus Leipzig wird neu aufgerollt. In Folge dessen widerrief das Gericht seinen im Dezember 2010 gefällten Freispruch für den Angeklagten, erwirkt durch dessen Rechtsanwalt Leipzig war am 13. April 2008 zum tragischen Ort eines Ruderunfalls geworden: Fünf Nachwuchsruderer aus Dessau, die miteinander mit anderen Ruderern gerade eine Regatta auf der Weißen Elster starten wollten, wurden mit ihrem Boot von der starken Strömung erfasst und stürzten das Elsterwehr am Palmengarten hinab. Dabei ertrank ein 12 Jahre alter Junge. Ein weiterer Junge wurde schwer verletzt und trug bleibende Schäden davon. Der anschließende Prozess gegen den Chef des verantwortlichen Ruderclubs endete im vergangenen Dezember durch einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte im Weiteren Revision gegen dies Urteil eingelegt.

Freispruch wurde aufgehoben

Das Oberlandgericht in Dresden hat nun den Freispruch aufgehoben. Laut der Aussage der Gerichtssprecherin Gesine Tews seien die Feststellungen des Landgerichts Leipzig in keiner Weise hinreichend, um einen Freispruch des Angeklagten zu rechtfertigen. Jens G. war zu Beginn der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung für schuldig befunden und vom Gericht verwarnt worden. Seiner danach eingelegten Berufung wurde jedoch ebenso stattgegeben. Nun soll eine zusätzliche Kammer des Gerichts untersuchen, ob die durch das Elsterwehr ausgehende Bedrohung im Sicherheitskonzept des Veranstalters zufriedenstellend berücksichtigt wurde. Dennoch soll untersucht worden, ob die Tatsache, dass es sich um ein Kinderrennen für Anfänger gehandelt hat, ausreichend berücksichtigt wurde.

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:: Hinzugefügt: 27.09.2011 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
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Recht & Gesetz

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