Unter die Rubrik Selbständige und Freiberufler fallen alle Gewerbetreibenden und natürliche Personen, die einer freien, wissenschaftlichen, künstlerischen, unterrichtenden und schriftstellerischen Tätigkeit nachgehen. Sie haben in der Regel kein Festeinkommen. Für sie gelten aufgrund der erhöhten Risiken (Ausfallrisiko) besondere Vorgaben bei der Erteilung eines Kredits für Selbständige. Voraussetzung für einen Kredit für Selbständige ist in der Regel die Vorlages eines Businessplans (Konzept). Dieser dient der Erläuterung der Geschäftsidee und seinen Chancen am Markt. Angefügte Umsatzvorschauen und Marktanalysen geben weitere wichtige Einblicke. Gerade bei Jungunternehmern fordern viele Kreditinstitute pfändbare Mittel oder Bürgen als Sicherheit. Bei der Erteilung eines Kredits an Selbständige, die ihr Unternehmen bereits gegründet haben, muss die Selbständigkeit mindestens ein Jahr betragen. Hier werden zunächst Geschäftsbücher sowie Kontoauszüge zur Überprüfung der Auftragslage und der finanziellen Lage des Antragstellers geprüft. In der Regel wird außerdem eine Schufa-Auskunft eingeholt. Die Konditionen sind je nach gewählter Darlehensform unterschiedlich und variieren je nach Kreditinstitut. Bei einem Ratenkredit werden regelmäßige laufende Raten fällig. Zusätzlich entstehen Zinsen. Bei einem Darlehen hingegen, wird der Zinssatz festgesetzt. Hier gilt: je höher der Darlehensbetrag und je schlechter die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers desto höher werden die Zinsen gesetzt. Meist sind die Zinsen bei festgesetzten Darlehen wesentlich höher als bei variablen. Eine weitere Möglichkeit stellt ein Mikrokredit bei der Kfw-Bank dar.