Die fünf Bausteine, bestehend aus Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung, bilden das deutsche Sozialversicherungssystem. Automatisch wird jeder Bürger gesetzlich pflichtversichert. Sind die Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung gegeben, besteht ein Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Versorgung.
Die rund 250 gesetzlichen Kassen sichern die gesundheitliche Versorgung ihrer 70,5 Millionen Mitglieder. Die Sachleistungen der Kassen ähneln sich zu 95% da der Leistungskatalog vom Sozialgesetzbuch bestimmt wird. Grundsätzlich werden jedem Mitglied die gleichen Ansprüche garantiert, unabhängig vom zu zahlenden Beitrag, der einkommensabhängig ist und zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.
Rund 8 Millionen Bundesbürger haben sich bereits für einen Versicherungsschutz der Privaten Kassen entschieden. Hier bestimmt der Umfang der abgesicherten Leistungen maßgeblich den monatlichen Mitgliederbeitrag. Die Vielzahl der einzelnen Angebote und Kombinationsmöglichkeiten bieten den Versicherten eine große Auswahl.
Sollten die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht erfüllt werden, trotzdem ein umfassender Schutz gewünscht ist, ist die Kombination aus Elementen der Privaten und Gesetzlichen Versicherung eine wirkliche Alternative. Durch eine private Zusatzversicherung, als Ergänzung zur Gesetzlichen, kann das Niveau der Privaten Vollversicherung erreicht werden. Empfehlenswert ist diese Vorgehensweise für Angestellte und Arbeitnehmer die mit ihrem Einkommen unterhalb der der Versicherungspflichtgrenze (2007 beträgt sie 47700 Euro oder 3975 Euro im Monat) bleiben. Wiederkehrende Einmalzahlungen können für die Berechnung herangezogen werden.
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