Ihren geliebten Vierbeiner gut abzusichern ist für die meisten Katzenbesitzer sehr wichtig. Im Falle einer Erkrankung des Tieres zu wissen, das die Kosten keine Rollen spielen gibt den Besitzern ein gutes Gefühl.
Auch die Kosten eines Schadens die einem Dritten durch die Katze entstehen sind absicherbar. Es gibt allerdings keine Katzenhaftpflichtversicherung, da diese Schäden über die normale Privathaftpflicht abgedeckt sind. In nahezu jeder Privathaftpflichtversicherung sind Katzen als zahme Haustiere mitversichert.
Um sich vor Operationen abzusichern gibt es eine spezielle Katzen-OP-Versicherung.
Diese leistet bei versicherten Operationen durch Krankheit oder Unfall zu 100 % zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte ohne Leistungshöchstgrenze.
Beispiele der versicherten Operationen sind
- Knochenbrüche
- Bänderrisse
- Zahnentfernung
- Tumoroperationen
In der Katzen-OP-Versicherung besteht eine Wartezeit von nur 30 Tagen ab Versicherungsbeginn. Auslandsaufenthalte sind innerhalb Europas im geografischen Sinne bis zu einer Dauer von 2 Monaten mitversichert.
Es gibt auch die Möglichkeit einer kompletten Katzenkrankenversicherung für Ihren Vierbeiner abzuschließen.
Hier gibt es 2 verschiedene Tarife:.
Zum einen eine Krankenversicherung mit einer Erstattung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. In diesem Tarif der Katzenversicherung werden Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- oder Zeckenmittel und Gesundheitschecks zu 65 € im Jahr übernommen.
100 % der ambulanten und stationären Behandlungskosten bis zu 300 € im Jahr (Leistungszuwachs von 100 € pro Jahr bei Nichtinanspruchnahme des Bausteins).
Operationskosten werden in diesem Tarif sogar ohne Höchstgrenze erstattet.
Die Wartezeit für ambulante und stationäre Behandlungen beträgt 3 Monate. Vorsorgemaßnahmen sowie Folgen von Verkehrsunfällen werden ohne Wartezeit erstattet.
Auslandsaufenthalte sind weltweit bis zu einer Dauer von 2 Monaten versichert.
In der anderen Katzenkrankenversicherung werden Impfungen und Parasitenmittel bis zu 40 € im Jahr erstattet.
100 % der ambulanten und stationären Kosten ohne Höchstgrenze wahlweise zum 1-fachen oder zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung.
Operationskosten werden bis zu 400 € im Jahr erstattet.
Die Wartezeit beträgt hier 30 Tage für ambulante und stationäre Kosten sowie für Operationen. Für Impfungen besteht keine Wartezeit.
Auslandsaufenthalte sind weltweit bis zu einer Dauer von 6 Monaten mitversichert.
Der Bereich der Katzenversicherung ist ein recht umfangreicher und wichtiger Bereich. Meist wird einem erst in einer Notsituation bewusst, daß man hätte vorsorgen können, dabei ist der Monatsbeitrag geringer als man denkt. Viele Katzenbesitzer haben sich daher entschieden für ihre Katze genauso im Krankheitsfall vorzusorgen so wie sie es für sich selber auch getan haben.
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