Die Anzahl fester Vollzeit-Anstellungsverhältnisse sinkt nicht nur in Deutschland Jahr für Jahr. Die Menge der zu verrichtenden Arbeit nimmt jedoch nicht ab. Immer mehr Menschen arbeiten deshalb eher notgedrungen als aus freien Stücken als Freiberufler.
Neueinsteiger, die noch nicht über einen festen Kundenstamm verfügen, finden in berufsspezifischen Online-Börsen Jobs für Freelancer - für alle Branchen und auf allen Qualitätsebenen.
Vor allem in den künstlerischen und den kreativen Berufen gibt es zahllose Jobs für Freiberufler, aber auch unter Medizinern und Juristen ist die Selbstständigkeit erwünscht und mitunter sogar ausschlaggebend für die Wahl ihres Berufes, denn eine freiberufliche Tätigkeit hat viele Vorteile.
Neben der Chance auf ein höheres Einkommen wissen Freelancer die Freiheit zu schätzen, mit der sie ihren Arbeitsalltag und letzten Endes ihr Leben gestalten können. Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ist nicht exakt zwischen 07.15 und 15.30 Uhr, also den üblichen Büroarbeitszeiten, am höchsten. Ein Freiberufler kann seine kreativen Arbeiten auch auf den späten Vormittag oder den Abend verlegen, wenn er ohne Zeitdruck die besten Ideen hat. In Phasen schwacher Konzentration, bei vielen Menschen am frühen Nachmittag, können die notwendigen Routinearbeiten oder ganz einfach der Haushalt erledigt werden.
Gerade wer abends und nachts an seinem neuen Text schreibt oder das nächste Kundenprojekt am Computer gestaltet, schläft morgens lieber aus, als sich vor Sonnenaufgang mit den Heerscharen früh aufstehender Berufstätiger in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg ins Büro zu machen. Ein natürlicherer Tagesablauf ermöglicht ein entspannteres Arbeiten und stärkt die Gesundheit des Körpers und der Psyche.
Natürlich ist auch ein Freelancer mal krank oder muss die Folgen eines Unfalls auskurieren. Längere Krankheit muss jedoch nicht automatisch zu einem Verdienstausfall führen. Unabhängig davon, ob ein Freiberufler bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder über eine Verwertungsgesellschaft oder die Künstlersozialversicherung krankenversichert ist - der komplette Verdienstausfall kann durch eine vorher entsprechend vereinbarte Höhe des Krankenhaustagegeldes kompensiert werden.