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Gleichberechtigung für Arbeitnehmer
Gleichberechtigung ist ein Thema von dem alle meinen, im Prinzip sind wir doch schon alles gleichberechtigt. Frauen dürfen zur Bundeswehr und Männer können sich als Hausmann etablieren ohne an Männlichkeit zu verlieren. Behinderte werden durch Rollstuhlrampen in die Gesellschaft integriert und überhaupt sind die meisten davon überzeugt, das macht keinen Unterschied bei der Jobsuche.
Sind diese Dinge wirklich so? Offenbar ist die Realität doch nicht so schön anderenfalls wäre ein AGG nicht notwenig. Mit dem AGG ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gemeint, welches auf europäischem Recht beruht.
Das Ziel des AGG ist eindeutig formuliert: jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder des Geschlechts oder weitere benachteiligte Gruppen soll verhindert oder beseitigt werden. Im Klartext bedeutet das, alle Menschen haben das gleiche Recht auf freie berufliche Entfaltung und dürfen nicht diskriminiert werden. Zudem enthält das AGG einen weiteren Passus, nachdem es die Pflicht des Arbeitgebers ist, alle Mitarbeiter des Unternehmens einer Schulung zu unterziehen. Nur wenn Arbeitnehmer über ihre Rechte aufgeklärt werden, können Diskriminierungsfälle aufgedeckt und beseitigt werden. Das Gesetzt besagt also auch, der Arbeitgeber kann sich nicht aussuchen, ob er seinen Mitarbeitern eine AGG Schulung oder auch ein Verkaufstraining ermöglichen möchte oder nicht. Denn wird das Gesetz missachtet, können die Beschäftigten ihr Recht einklagen.
Es gibt Firmen, die die Mitarbeiter in Sachen AGG auch online schulen können. Es kann eine vorteilhafte Lösung sein, dass seine Mitarbeiter vom PC aus unterrichtet werden und so viel Zeit gespart werden kann.
Inhaltlich gliedert sich die AGG Schulung in zwei Teile: Praxis und Theorie. Zuerst einmal müssen die Mitarbeiter die Paragraphen des AGG lernen. Im weiteren Verlauf müssen dann Fragen zum Stoff beantwortet werden. Erst wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden wird ein Zertifikat über die AGG Schulung ausgestellt.
Es kann auch möglich gemacht werden, eine Inhouse Schulung durchführen zu lassen. In diesem Fall kommt dann ein Dozent und Rechtsanwalt in die Firma und unterrichtet das AGG vor Ort. Welche Methode auch immer genutzt wird, kann jeder selbst entscheiden.

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:: Hinzugefügt: 05.07.2008 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
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