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HBO-Therapie bei akutem Tinnitus
Akuter Tinnitus - HBO-Therapie

In vielen Fällen liegt bei einem akuten Tinnitus / Hörsturz eine Minderdurchblutung des Innenohres vor. Die hieraus resultierende Unterversorgung mit Sauerstoff kann häufig zu Ihrer Symptomatik führen.

Unmittelbar nach einem Hörsturz oder Tinnitus sollten Sie umgehend Ihren Hausarzt bzw. HNO-Arzt aufsuchen. Dieser wird Sie fachgerecht untersuchen und eine gezielte Therapie empfehlen.

Zögern Sie nicht lange; denn insbesondere in der Akutphase (bis maximal drei Monate nach dem Eintritt der Symptome) zählt jeder Tag!

Die effizienteste Möglichkeit die Sauerstoffversorgung im Körper zu erhöhen, ist die HBO-Therapie. Durch den erhöhten Druck in der HBO-Kammer wird Sauerstoff im Blutplasma gelöst und angereichert - der Sauerstoff kann so wieder in die kleinsten Kapillaren der Blutgefäße transportiert werden.

Speziell im Akutstadium bietet die HBO-Therapie sind die Heilungschancen sehr hoch. Auch bei bereits längerer Krankheitsdauer können teilweise noch stark wechselnde Ohrgeräusche positiv gemindert werden.

Bei indikationsgerechter Anwendung und strenger Beachtung der Kontraindikationen bietet sie als unterstützende Maßnahme eine effiziente Heilungschance.

Für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist grundsätzlich eine Befürwortung (Attest) des behandelnden (HNO-) Arztes notwendig. Dieser sollte folgende Punkte erläutern:

·         Chronifizierungsgefahr;

·         Kein Erfolg durch Krankenbehandlung gem. § 27 SGB V;

·         Ambulante Behandlung hat keine / nur geringe Aussichten auf Erfolg;

·         Die stationäre Behandlung sollte auf Grund des Krankheitsbildes durch eine HBO-Therapie ergänzt werden.

Um eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Kostenträger zu beantragen, ist ein

Für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Kostenträger ist ein besonderes Antragsformular notwendig.

Sie sollten das Antragsformular gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, von ihm unterschreiben lassen und dann per Post oder Fax bei Ihrem Kostenträger mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.

Autor:  Sebastian Socha

Email:  ses[at]construktiv.de



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:: Hinzugefügt: 29.07.2007 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
:: Gelesen diesen Monat: 0 :: Gelesen gesamt: 116 ::

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Gesundheit

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