Unter einer Lohnabrechnung versteht man allgemein die berechtigte Verbindlichkeit des Firmeninhabers, eine Abrechnung des Lohns seiner Mitarbeiter in Textformzu erstellen, und zwar so, dass diese Abrechnung hinterher allgemein einleuchtend ist. Das passiert typischerweise durch ein Formular, welches vorwiegend unter dem Namen Lohn- beziehungsweise Gehaltsformular allgemein bekannt ist.
Zur Erzeugung einer Lohnabrechnung gehört die strenge Einhaltung bestimmter Mindestangaben. Dazu gehören beispielsweise der Abrechnungszeitraum, Abschlagszahlungen und Vorschüsse, Angabe sonstiger Gewinnbeteiligungen und die allgemeine Zusammensetzung des Arbeitsentgelts.
Da es für Unternehmer oft sehr schwer und zeitaufwändig ist, sich mit der notwendigen Tätigkeit der Lohnabrechnung zu beschäftigen, haben sich viele Dienstleister auf eben diese Klasse von Profession spezialisiert, so dass heutzutage die Option besteht, den Abrechnungsprozess zu "outsourcen" (zu deutsch: auszulagern). Die Übermittlung dieser Sorte von Beschäftigungen an anerkannte Finanzprofis, die über das essentielle Know-How verfügen und darüber hinaus laufend über aktuelle Gesetzesänderungen und rechtliche Neuerungen informiert sind, kann einem Betrieb beziehungsweise Arbeitgebern eine lohnenswerte Erleichterung im Geschäftsalltag sein. Durch das Outsourcing der Lohnabrechnung kann wertvolle Zeit eingespart werden, die dann wiederum vorteilhaft für das Kerngeschäft genutzt werden kann. Darüber hinaus wird der Kunde vom Versender automatisch über wesentliche Änderungen in der Gesetzgebung unterrichtet und muss sich nicht selbst um die Beschaffung derartiger Informationen bemühen. Lohnabrechnung-Outsourcing wird für kleine und mittlere Konzerne gleichermaßen angeboten wie für Mittelstandsunternehmen und Großkonzerne. Die Dienste gehen dabei auch oftmals über eine bloße Übernahme des Abrechnungswesens hinaus. Nicht selten kann die gesamte Geschäftsbuchhaltung ausgelagert werden.