User online: Weiterempfehlen | Nachrichten | Favoriten hinzufügen  Links: Populär | Neue | Top Bewertet Artikel: Populär | Neu | Top Bewertet
Suche in Erweiterte Suche
Home >> Zurück >> Artikel
  Menü

Home
Link eintragen
Eintrag editieren
Artikel schreiben
Surftipps
Unsere Banner
Richtlinien
Impressum
Sitemap
Header-Grafiken

 

Garagen für Immobilien
Es gibt verschiedene Formen von Garagen
Die Garage stellt eine abschließbare und von festen Wänden umgebene Abstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge dar. Sie dient zum Schutz vor Wettereinflüssen und zur Unterbringung von Werkzeug sowie auch als Reparaturplatz. Ein Carport dagegen ist kostengünstiger,  da es lediglich überdacht ist und zumindest zu einer Seite hin offen. Die Garage birgt den Nachteil, dass Feuchtigkeit nicht ausreichend entweichen kann, wie es bei einem Carport der Fall ist. Das Fahrzeug könnte unter Umständen anfangen zu rosten. Das Risiko ist bei einer Garage, welche an Immobilien als Anbau Platz findet, höher als bei einem Carport.

Unterschieden werden Einzelgaragen, welche einem Auto Unterschlupf gewähren oder Großgaragen, welche viele Autos beherbergen können. Durch ein Gitter oder Rolltor werden bei Großgaragen oftmals die einzelnen Stellplätze abgeteilt.

In Deutschland unterliegen Ausführung und Betrieb der Garagen an Immobilien den „Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen“, welche auch GaragenVO genannt wird. Festgelegt ist unter anderem die Nutzfläche von Garagen. Von Kleingaragen spricht man bis 100 m², von Mittelgaragen über 100 m² bis 1000 m² und bei Garagen über 1000 m² von Großgaragen.

Direkt ins Freie führende Öffnungen besitzen die offenen Garagen von Immobilien. Diese Öffnungen haben eine Größe von zumindest einem Drittel der Gesamtgröße der Außenwände. Ihre Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge und einem Abstand von 2,3 m links und rechts zu den weiteren Parkplätzen oder auch 5 m mal 2,5 m. Festgelegt sind auch die Größen von Zufahrten, die Kurvenradien, die Maße der Fahrgassen und einiges mehr.

Die Lagerung von brennbaren Stoffen ist ebenfalls in den Betriebsvorschriften für Garagen geregelt. In Kleingaragen dürfen höchstens 20 l Benzin und 200 l Dieselkraftstoff aufbewahrt werden, gelagert in dicht verschließbaren, bruchsicheren Behältern.

Auch aus Holz können Garagen und auch Carports gebaut werden. Weiterhin werden auch Fertiggaragen angeboten. Garagen bieten auch die Möglichkeit einer Dachterrasse für das Haus und so eine weitere große Fläche zum Feiern und ausspannen.

 Info 
:: Hinzugefügt: 17.03.2008 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
:: Gelesen diesen Monat: 0 :: Gelesen gesamt: 25 ::

 Kategorie 
Sonstiges

 Bewertung 

 Verlinke Diesen Artikel 

 Weitere Artikel des Autoren 
Suchmaschinenoptimierung und Benutzerfreundlichkeit
Nefertiti Schmuck
Schmuck hat auch heute noch viel mit Handarbeit zu tun
Garagen für Immobilien
Casio Uhren und die Grundsätze, die dahinter stecken
Schmuck mit Moldavit

 Kontakt zum Autoren 
Nachricht 
Deine Email 
Dein Name 
Ihr Code
Bitte angezeigten Code eingeben

 Weitere Artikel 
Nächste in der Kategorie Sonstiges
Zurück in dieser Kategorie Sonstiges
Nächste in irgendeiner Kategorie
Zurück in irgendeiner Kategorie
Weiterempfehlen
Kommentare: 0
Kommentar schreiben
Artikel drucken
Bookmarks:
123 - Bookmark

Interessante Links: Ragdoll | Thumbshots by Thumbshots
Partner:
1 | 2 | 3 | 4
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |

LinkRank von www.search-link.de