Durch das Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv) im Oktober 2007 sind nun alle Besitzer von Wohngebäuden, die ihr Haus verkaufen, umbauen, vermieten oder verpachten wollen, dazu verpflichtet einen Energieausweis für Wohngebäude zu besitzen und bei Bedarf vorzulegen. Der Ausweis enthält Daten zum Energieverbrauch und der Energieeffizienz der Immobilie. Ziel des neuen Gesetzes ist eine erhöhte Transparenz bezüglich der Umweltbilanz von Gebäuden. Langfristig soll so der CO2-Ausstoß durch energieverträglichere Bauweise verringert werden. Eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Anbietern sind berechtigt Energieausweise auszustellen. Die Kosten sind abhängig vom der Größe der Immobilie, bzw. von der Anzahl der Wohnungen. Dementsprechend variieren die Preise zwischen 100 bis mehreren tausend Euro. Unterschieden wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ein Bedarfsausweis wird auf Grundlage der Bauphysik erstellt und bedarf einer gründlichen Analyse des Gebäudes. In der Ausstellung günstiger sind Bedarfsausweis. Diese lassen sich über die Daten zum Energieverbrauch ausstellen. Bis zum 01. Oktober 2008 besteht noch Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisen.