Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist oftmals sehr kompliziert.
Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist oftmals sehr kompliziert. Größtenteils kommt es zum Unternehmensverkauf, da der momentane Unternehmensbesitzer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb ausscheiden muss. Sodann sollte schon zeitig über eine geeignete Lösung diskutiert werden, sodass dieser Unternehmenskauf unkompliziert verläuft. Am Anfang sollte zusammen gerechnet werden, welchen vorhandenen Wert der Betrieb überhaupt vorweisen kann. Hierbei ist es größtenteils nicht ratsam, nur auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Wertefeststellung zu drängen, weil diese Ergebnisse oftmals falsch aufgestellt werden. Es ist sinnvoll, einen unabhängigen Prüfer zu ordern, sodass der denkbare Erwerber beim Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Daneben sollte der Betrieb profitabel produzieren, sodass überhaupt ein Verkaufshandel denkbar wird. Ist der Betrieb nicht wirtschaftlich rentabel, sollte besser über eine simple Schließung diskutiert werden. Ist der Betrieb generell wirtschaftlich rentabel, allerdings nicht stark, können zugeführte Investitionen nützlich sein, um der Betrieb ökonomisch rentabler führen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens sollte außerdem im Vornherein exakt überlegt werden, was für Voraussetzungen der kommende Chef mitbringen soll. Der alte Unternehmensinhaber sollte vorab eine Stellenbeschreibung verfassen, wo er exakt bestimmt, was für Eignungen der kommende Chef können muss. Auf diese Weise lassen sich Schwierigkeiten bereits im Vorwege hervorragend angehen und es gibt abschließend keine Debatte über die Leitung des Unternehmens. Der alte Unternehmensbesitzer sollte außerdem klarstellen, was für Rechtsverbindlichkeiten eine Veräußerung zur Folge hat und ob es vll. sogar gut wäre, dem neuen Unternehmensbesitzer einen Tausch der rechtlichen Form näher zu bringen. Falls der Unternehmensverkauf ausgeführt werden soll, wäre es fast immer zweckmäßig, einen unabhängigen Prüfer mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfungsausschuss kann beobachtend in die Durchführung eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, welche bei den Prozessabläufen vorkommen. Besonders zweckmäßig ist ein überwachendes Organ, wenn der alte Inhaber auch nach der gesetzlichen Übereignung einen bestimmten Unternehmensteil und an der Mitbestimmung im Unternehmen nehmen will oder nicht direkt alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Eigentümer vergeben werden sollen. Das Prüforgan ist generell frei wählbar, es preist sich allerdings an, Personen aus dem direkten sozialen Umfeld der Firma zu bebennen. Das kann z.B. der externe Steuerfachmann, ein Angestellter einer Privatbank oder ebenso ein professioneller Berater sein. Dieser Unternehmensberater ist allerdings in erster Linie eine finanzielle Überlegung, preiswert sind die Unternehmensberater größtenteils auf jeden Fall nicht.