|
Dieses Jahr erwarten uns einige Neuerungen bezüglich der Steuervereinfachung. Ein paar der zu erwartenden Maßnahmen werden in diesem Artikel näher beleuchtet.
Was erwartet uns?
Die Änderungen, die Einkommenssteuer betreffend, gehen wohl jeden steuerzahlenden Bürger und darüber hinaus natürlich auch die Steuerberatung seines Vertrauens etwas an. Von den steuerrechtlichen Veränderungen sind unter anderem auch das ErbStG (das sogenannte Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) und das UStG (Umsatzsteuergesetz) betroffen. Es folgen einige Neuerungen, die dem Maßnahmenkatalog zur Steuervereinfachung 2012 entspringen.
Ein maßgeblich wichtiger Punkt ist die Erhöhung des Arbeitnehmer Pauschbetrages, der sich von 920,- auf 1.000,- Euro erhöht. Auch interessant, für die gesetzlichen Rentenversicherungen wird der Beitragssatz gesenkt. Daraus resultiert, dass der Durchschnittsverdiener, im Schnitt, circa 60 Euro mehr verdient.
Änderungen das Kindergeld betreffend
Auch bezüglich der Kindergeldes muss man sich als Arbeitnehmer auf Änderungen einstellen. Für volljährige Kinder wird ab nun, unabhängig von den bezogenen Einkünften, das Kindergeld gewährt. Aufgrund dessen können diese Kinder von nun an beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Des weiteren wird der Anspruch auf Kinderbetreuungskosten nicht mehr von der Erwerbstätigkeit der Eltern abhängig gemacht. Bis zu 4.000,- Euro (2 Dritter der Aufwendungen), können somit als Sonderausgaben geltend gemacht werden und sind daraus resultierend, im Rahmen der Steuererklärung, als Freibetrag beziehungsweise abzugsfähig beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen.
Weitere Maßnahmen
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Änderungen, gibt es natürlich noch weitere Schritte, bezüglich des Steuervereinfachungsgesetzes. Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, das Besteuerungsverfahren für die Betroffenen übersichtlicher, durchschaubarer und nachvollziehbarer zu gestalten. Dadurch soll sich auch der allgemeine und steuerbürokratische Aufwand deutlich reduzieren. Zu den weiteren Maßnahmen zählen unter anderem:
- Die Gleichstellung von Stipendien aus unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Mitteln, § 3 Nummer 44 EStG
- Vereinfachung der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte aus Forstwirtschaft, §§ 34, 34b EStG, §§ 51, 68 EStDV
- Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung, § 87a Absatz 6 AO und § 150 Absatz 6 und 7 AO
Fazit
Inwieweit diese Änderungen eine Steuervereinfachung hervorrufen wird sich zeigen.
Detailliertere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem PDF http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/Steuervereinfachungen2011.pdf oder Sie wenden sich an eine Steuerberatung in Stuttgart, Berlin, Frankfurt oder ganz einfach in Ihrer Nähe.
|