Fast jeder Konsument und jede Gesellschaft leidet unter der immerzu steigenden Steuerlast. Bekannt ist aber, dass ohne Steuereinnahmen ein Überleben in einer heutigen Gemeinschaft wie einem Staat nicht möglich wäre. Steuern gibt es schon so lange Menschen in einer Gesellschaft zusammenleben. Damals wurde der finanzielle Beitrag für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, eingezogen. Jedem Mitglied der Gemeinschaft wurde ein gewisser Teil der des erarbeiteten Geldes für den Fronherrn abverlangt. Ebenfalls Sachabgaben waren normal. Dementsprechend wurde zum Beispiel der zehnte Teil jeder Ernte in gemeinschaftlichen Silos deponiert. Der Begriff "Steuer" hat seinen Ursprung im Althochdeutschen. Hier meinte der Ausdruck stiura etwa Stütze oder Unterstützung. Bereits im frühen Altertum wurden Steuern verlangt. Sie wurden zu dieser Zeit Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. Jedoch auch heutzutage sind die größten Erträge des gegenwärtigen Staates die Steuern. Damit werden auf der einen Seite das Staatswesen mit ausreichend Geld versorgt, andererseits mehrere gemeinschaftlich genutzte Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Versorgung von Altenheimen. Steuern werden bei uns nicht zweckgebunden entrichtet. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Mineralölsteuer nicht als Betrag für die Straßenbenutzung angesehen wird, sondern auf das Konto aller Staatseinnahmen hineingelangt. Zum ersten Mal wurde die Steuererhebung dreitausend Jahren vor Christus nachgewiesen. Im Norden von Afrika wurden zu dieser Zeit eine Steuer für die Ernte und ein Zoll für den Fluss Nil verlangt. Auch in anderen städtischen Hochkulturen, wie in Assyrien wurden vor allem die der Besitz von Kühen und Schweinen und die Fischerei versteuert. Fast alle Steuerabgaben sind für den Käufer fast registrierbar. Dementsprechend sind Tabak- und Alkoholsteuer im Verkaufspreis enthalten. Fast niemand denkt dran, dass bei solchen Einkäufen ein vorher festgelegter Betrag an den Staat gezahlt wird. Mehrwertsteuer, welche auf alle Produkte und Dienstleistungen erhoben wird, ist normalerweise nicht zu spüren. Schlussendlich machte uns die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes diesen Anteil erst wieder bewusst. Das Festlegen des Steuersatzes, dementsprechend das Steuererhebungsverfahren ist aus dem Aufgabenbereich der Behörden, die von den Finanzämtern vorgenommen wird. Das deutsche Recht bildet den Ursprung für das Steuererhebungsverfahren. Einige bezeichnen das Steuerrecht als unübersichtlich und hoch kompliziert. Eine Menge von Ausnahmen und Sonderregelungen sorgen nicht unbedingt für die leichte Verfassung der Steuererklärung.
seoberatung.net Autor : Daniel Keppler eMail: artikel[@]danielkeppler.de