Gründe und Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ein Auto darf ohne Haftpflichtversicherung nicht zugelassen und nicht gefahren werden. Deshalb muss auch beim Starßenverkehrsamt eine Bestätigungskarte über die KFZ Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Grund dieser Versicherungspflicht über einen privaten Versicherer, was man sonst nur bei der Sozialversicherung z.B. bei der Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung kennt ist, dass bei einem Unfallschaden, der Geschädigte auf jeden Fall seine Kosten erstattet bekommt und nicht auf die Bonität des Unfallverursachers angewiesen ist. Es sind die Kosten für Sach- Personen- und Vermögensschäden abgedeckt, die durch das Fahren des PKW entstehen können. Der Geltungsbereich für KFZ-Versicherungen ist europaweit. Bewegt man das Auto nur in Deutschland, so kann es eine Ermäßigung geben. Zu beachten ist bei einer Auslandsreise, dass die Leistung der KFZ Haftpflichtversicherung im Ausland nicht so umfangreich ist, wie in Deutschland. Fährt man mit einem Mietwagen, so kann hier die KFZ Haftpflichtversicherung nur die Mindestdeckungssummen des Gastlandes enthalten. So kann es im Schadenfall zu Differenzbeträgen kommen.