Jeder der krank wird, kann nicht arbeiten, und muss daher mit finanziellen Einbußen rechnen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, sondern wurde schon vor sehr vielen Jahren erkannt. Doch konnte man zu damaligen Zeiten nicht sehr viel daran ändern. Denn solchen Schutz wie er in der heutigen Zeit angeboten wird, den gab es damals noch nicht. Aber auch schon damals gab es Bemühungen den Menschen im Krankheitsfall beizustehen. In erster Linie waren es wohl die Zünfte, die am ehesten das Prinzip oder die Richtung der heutigen privaten Krankenversicherung verfolgten. Auch damals schon, verlangte man von den Mitgliedern einen gewissen Beitrag, um ihnen oder ihren Angehörigen in einer Notlage beizustehen. Als Notlage galt nicht nur eine Krankheit, sondern auch das Alter.
Die Krankenversicherung in ihrer heutigen Form nahm relativ spät konkrete Züge an. Am 17. Januar 1845 wurde von Preußen in der Allgemeinen Gewerbeordnung die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter zugelassen. Am 7.April 1876 entstand das einheitlich geregelte Hilfskassenwesen, welches eher der Sozialversicherung ähnelt. Ganz klar geregelt war der Personenkreis, für welchen die Versicherungspflicht bestand. Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen, Innungs-, Orts-, Gemeindeversicherungs- und Betriebkrankenkassen wurden in diesem Zusammenhang als Träger für die soziale Krankenversicherung gegründet. Da es einigen Bevölkerungsschichten nicht möglich war, sich bei diesen Kassen zu versichern, gründeten sie entsprechende Einrichtungen auf privatwirtschaftlicher Basis. Zu diesem Zeitpunkt wurde zum ersten Mal zwischen sozialer und privater Krankenversicherung unterschieden. Die privaten Krankenversicherungen erhielten vor allem Zulauf von Seiten der Beamten, Geistlichen und Lehrer. Die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums gab es bereits im Jahr 1848. Ab 1901 waren die privaten Krankenversicherungsunternehmen dem Aufsichtsrat für Privatversicherung unterstellt.
Auch der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag erkannte 1906 die Bedeutung einer Unterstützungskasse für den Krankheitsfall. Denn selbstständige Handwerker waren in der Sozialversicherung nicht berücksichtigt. Dem Aufruf Kranken- Unterstützungskassen zu gründen, folgten 25 Handwerkskammern. Der Erfolg der privaten Krankenversicherung wurde allerdings durch den 1. Weltkrieg gebremst. Im Jahr 1923 ging es dann mit einer stabilen Währung aufwärts. Im Bereich der privaten Krankenversicherung wurden nun auch Versicherungsunternehmen aktiv, wobei ihr Augenmerk hauptsächlich auf Beamte fiel. Eine besondere Bedeutung in der Geschichte der privaten Krankenversicherung stellten die Jahre 1934 bis 1923 aufgrund des Gesetzes über den Aufbau der Sozialversicherung sowie Ausführungsbestimmungen dar. So wurden die Ersatzkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. So fand auch die Teilung zwischen Arbeiter- und Angestelltenersatzkasse statt. Ausgeschieden sind Mitglieder, welche als sozialversicherungsfremd galten. Für diese Personengruppe war fortan die privaten Krankenversicherung Ansprechpartner. Wiederum einen deutlichen Einschnitt brachte der 2. Weltkrieg mit sich. So waren die privaten Krankenversicherungen in der sowjetischen Besatzungszone verboten.
Zu einem ersten Treffen der Krankenversicherer kam es im Jahr 1946 in der britischen Besatzungszone. Aus diesem Treffen ging 1947 der Verband der privaten Krankenversicherer hervor. Einen bundesweiten Verband gab es erst im Jahr 1949. Seit diesem Zeitpunkt unterlagen die privaten Krankenversicherungen und deren Entwicklung der Gesetzgebung, welche erst 1970 mit dem zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz eine dauerhafte Koexistenz zu den gesetzlichen Versicherern gewährleistete. In der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung festgelegt. 1989 sorgte das Gesundheitsreformgesetz erneut für eine Abgrenzung von privat und gesetzlich Versicherten. 1993 folgte die Einführung des Standardtarifes, die privaten Krankenversicherungen wurden zwei Jahre zu Trägern der Sozialversicherung.