Eine Variante der Altersvorsorge ist die betriebliche Rentenversicherung, die in den letzten Jahren sehr auf Druck der Gewerkschaften ausgebaut wurde. Damit ergänzen sich nun die betriebliche Altersvorsorge und die privat Altersvorsorge hervorragend. Die betriebliche Altersvorsorge wurde durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für die Arbeitnehmer immer attraktiver.
Denn so ist sie wesentlich vergleichbarer und anwenderfreundlicher geworden. Diese Art der Rentenversicherungist in Deutschland über fünf verschiedene Wege möglich, sodass der Versicherungsnehmer die Anlageform wählen kann, die für ihn persönlich am besten geeignet ist. Die Altersvorsorge durch die Direktzusage erfolgt direkt beim Arbeitgeber und wird durch die Bildung von sog. Pensionsrückstellungen finanziert. Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, später an seinen Mitarbeiter eine Rente zu zahlen. Eine weitere Möglichkeit sind die Unterstützungskassen, die rückgedeckt oder reservepolsterfinanziert sind. Sie gewähren einen rein formellen Rechtsanspruch auf eine wertgleiche Gegenleistung, die steuerlich limitiert ist. Die dritte Variante ist der Pensionsfonds, mit dem ebenfalls ein Rechtsanspruch gewährt wird. Hier jedoch gegen eine geringe aber garantierte Gegenleistung. Die Direktversicherungen stellen einen Analog zur Pensionskasse dar. Neben steuerlichen und handelsrechtlichen Aspekten sind auch die soziale Verantwortung und die Bindung an das Unternehmen bei der Auswahl des optimalen Durchführungsweges von Bedeutung.
Eine eingehende Beratung für die richtige Rentenversicherung ist daher unabdingbar. Wichtig ist in jedem Fall zu wissen, dass es seit dem 1. Oktober 2006 in der Metall- und Elektroindustrie nicht mehr die herkömmlichen Vermögenswirksamen Leistungen gibt, sondern nur noch die Altersvorsorgewirksamen Leistungen. Somit können die Zuschüsse des Arbeitgebers in diesem Bereich nur noch in eine private Rentenversicherung fließen.