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Die Ausbildungswerkstätte
Eine gute Berufsausbildung ist wichtig für die Arbeitswelt
Die Berufsausbildung hat in einer sich wandelnden Arbeitswelt die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln und den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen.

Um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, arbeiten die beiden Lernorte Ausbildungsbetrieb und Berufsschule im dualen Ausbildungssytem zusammen. Dabei legt der Lernort Betrieb seinen Schwerpunkt auf die Vermittlung fachtheoretischer Inhalte in Verbindung mit der fachpraktischen Anwendung am Arbeitsplatz. In der Berufsschule steht die fachtheoretische unternehmens- und branchenübergreifende Unterrichtung des Auszubildenden im Vordergrund. So kann der Auszubildende sowohl die notwendige Berufserfahrung als auch eine breit angelegte berufliche Grundbildung erwerben.

Die Ausbildung darf nur in einem der rund 400 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe erfolgen (in einem Berufs Lexikon und vielen unterschiedlichen Online-Lexikon findet man auch, dass die Tätigkeitssruktur in 13 Berufsfeldern gegliedert sei), zu denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das jeweils fachlich zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine verbindliche Ausbildungsordnung erlässt.

Sowohl im Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch in der Handwerksordnung (HWO) wird das duale Berufsbildungssystem geregelt. Die Handwerksordnung ist eine spezielle gesetzliche Regelung im Bereich des Handwerks. Die Ausbildungsordnungen für die staatlich anerkannten Berufe garantieren bundeseinheitliche Ausbildungsinhalte. Dies beinhaltet vor allem die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan) und die Prüfungsanforderungen.

Für die Berufsschulen erlassen die Kultusminister der Länder die Lehrpläne, die mit der Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufs und dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) empfohlenen Rahmenlehrplan inhaltlich abgestimmt sind. Rechtlich gehört die Berufsschule in die Zuständigkeit der Bundesländer, deren Schulpflichtvorschriften von allen Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren den Schulbesuch verlangen.


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:: Hinzugefügt: 05.10.2007 :: :: Bewertung: 0.00 (0 votes) ::
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