Bin ich der Vater meiner Kinder oder vielleicht doch nicht? Die ersten Zweifel werfen oft Bekannte, Verwandte, Kollegen oder Nachbarn auf. Sie suchen die Ähnlichkeit zum Papa und finden sie nicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellt der Papa wahrscheinlich seine eigenen Vermutungen an und will Gewissheit haben, ob er der biologische Vater seines Kindes ist. Wissentlich oder unwissentlich von der Partnerin getäuscht, ziehen zahlreiche Väter „Kuckuckskinder“ als ihre eigenen Kinder groß.
Der Grund für Klärungsbedarf entsteht in den meisten Fällen, wenn eine Trennung oder Scheidung bevorsteht. Denn Unterhaltszahlungen und die damit verbundenen finanziellen Belastungen stellen manchen Vater fast vor den finanziellen Ruin, spätestens wenn er mit einer neuen Partnerin eine neue Familie gründen möchte.
Da die Genmedizin in der heutigen Zeit so weit fortgeschritten ist, ist es eine Leichtigkeit eine Vaterschaft mit einem Vaterschaftest nachzuweisen. Die Erstellung eines Abstammungsgutachtens bedarf keiner langwierigen labortechnischen Untersuchungen mehr. Eine DNA-Analyse reicht völlig aus.
Wer schnell sicher sein will, ob er der leibliche Vater ist oder nicht, wird im Internet prompt fündig. Zahlreiche Anbieter für Vaterschaftstests stellen hier ihre Dienste zur Verfügung. Der Vaterschaftstest ist ein lohnendes Geschäft für die einzelnen Labore. Ein Mundschleimhautabstrich des Vaters und des Kindes genügt zur Einreichung, um die Vaterschaft zu bestimmen.
Vorsichtig sollte man jedoch bei heimlichen Tests sein. Sie entbehren jeder rechtlichen Grundlage und werden bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsverpflichtungen vom Gericht nicht anerkannt. Für unverheiratete Väter hat das die Konsequenz, dass ein Abstammungsverfahren vor Gericht erzwungen werden muss. Dies kann aber nur erfolgreich eingereicht werden, wenn ein sogenannter begründeter Anfangsverdacht besteht.
|