Die private Krankenversicherung kann als zusätzliche Absicherung des Lebensstandart angesehen werden. Krankheiten und Verletzungen sind jederzeit möglich. Nur die wenigsten von uns könnten sich die teuren medizinischen Behandlungen und Medikamente leisten. Gesundheit wäre so nur den "Reichen" vorbehalten. Damit wir auch im Krankheitsfall abgesichert sind, besteht die Pflicht zur Krankenversicherung, solange das Gehalt bzw. der Lohn unterhalb eines fetgelegten Bemessungssatzes liegt. Eine Spezialform bilden dabei die privaten Krankenversicherungen wie z.B. die Lebensversicherung die noch zusätzlich abgeschlossen werden können.
der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung wurde als jüngster Zweig unserer Sozialversicherung am 1. Januar 1995 eingeführt. Ihre Leistungen sollen pflegebedürftigten Menschen trotz ihres Hilfebedarfes ein möglichst selbsständiges und menschenwürdiges Leben ermöglichen. Als pflegebedürftige Person gilt, wer auf Dauer oder für längere Zeit in erheblichem Maße Hilfe benötigt, um das tägliche Leben bewältigen zu können. Die Ursache kann dabei sowohl eine körperliche, eine geistige oder eine seelische Krankheit oder Behinderung sein.
der Rentenversicherung: Bereits seit 1889 schützt die gesetzliche Rentenversicherung ihre Versicherten bei Minderung oder Gefährdung ihrer Erwerbsfähigkeit, im Alter und bei Tod deren Hinterbliebene. Durch sie sollte den Ruheständlern ermöglicht werden, ihren Lebensstandart aufrechtzuerhalten und vom steigenden Wohlstand zu profitieren. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf dem Prinzip des Generationsvertrages aufgebaut. Doch durch die sinkende Bevölkerungszahl und die hohe Arbeitslosigkeit gibt es immer weniger Beitragszahler.
der Arbeitslosenversicherung: Der ursprüngliche Grundgedanke hinter der Arbeitslosenversicherung ist die Gewährleistung der finanziellen Grundversorgung im Fall von Arbeitslosigkeit. Heute - in Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit leider keine Seltenheit mehr ist - steht jedoch die Bemühung um eine Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt im Vordergrund.
der Unfallversicherung: Diese Versicherung soll den Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen.