Die Anwaltskanzlei Weiß & Partner beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Urheberrecht. Dieses ist dafür da um Filme, Texte, Musikstücke und weitere Dinge zu schützen. Es wird dem deutschen Privatrecht zugeordnet und ist im Urheberrechtsgesetz, Verlagsgesetz sowie auch im Wahrnehmungsgesetz festgehalten.
Anders als bei eingetragenen Marken muss es nicht erst angemeldet werden, denn mit der Erstellung eines Werkes entsteht es automatisch. Die Person, die ein Werk erstellt hat ist automatisch der Urheber und der Rechteinhaber an dem Werk. Diese Person hat das Recht frei über ihr eigenes Werk zu bestimmen was damit geschehen soll. Keine anderen Personen haben in irgendeiner Weise das Recht über dieses Werk zu bestimmen. Unter anderem gehören das Vervielfältigen, Verbreiten, Veröffentlichen und viele weitere Dinge dazu.
Es steht auch nur dem Urheber zu, zu entscheiden, wann die Erstveröffentlichung stattfindet, sowie die erste Inhaltsveröffentlichung des Werkes.
Wie, wo und ob überhaupt ein Werk Urheberrechtlich gekennzeichnet wird, steht ebenfalls dem Ersteller des Werkes zu. Dies ist dann das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechts.
Ab dem 01. Januar 2008 treten ein paar neue bzw nachgebesserte Paragraphen in Kraft. Diese sollten vor allem die Personen interessieren, die bisher die Plattformen eMule und dergleichen genutzt haben.
Wer bei dem Urheberrecht auf der sicheren Seite sein möchte sollte sich doch am besten eine Beratung bei einem Anwalt holen. Erst recht dann, sollte eine Abmahnung von der Musikindustrie oder Filmindustrie im Briefkasten liegen. Denn damit ist nicht zu Spaßen.
Auf keinen Fall sollte man solch ein Schreiben einfach ignorieren, man sollte aber auch nicht einfach blind etwas unterschreiben, geschweige denn zahlen. Daher ist es ratsam sich anwaltliche Hilfe zu besorgen.
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