Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt bedeutet dies für den Mitarbeiter nicht nur eine unter Umständen unsichere berufliche Zukunft, sondern in vielen Fällen auch finanzielle Umwägbarkeiten. Die meisten Arbeitnehmer fragen sich deshalb, ob ihnen im Falle einer Trennung eine Abfindung vom Arbeitgeber zusteht und wie die korrekte Vorgehensweise im Kündigungsfall ist. Abfindungen sind jedoch keinesfalls gesetzlich geregelt, sodass ein Rechtsanspruch auf eine Zahlung nicht besteht.
Im Alltag ist es aber dennoch weit verbreitet und üblich, dass der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt. Je nach Unternehmenskultur und Kündigungsgrund werden Abfindungen oftmals gleichzeitig mit Übergabe der Kündigung angeboten und in einem separaten Kündigungsabwicklungsvertrag geregelt. Sie werden dann als eine Art Entschädigung für den Jobverlust und zur finanziellen Absicherung gezahlt.
Aber auch ein anderes Prozedere ist in der Praxis gängig. Kündigt das Unternehmen dem Arbeitnehmer den Job, so hat dieser eine dreiwöchige Frist, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. In vielen Fällen endet das anschließende Gerichtsverfahren dann mit einem Vergleich.
Für den Arbeitnehmer wäre eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen in aller Regel nur wenig erstrebenswert, für den Arbeitgeber entstünden durch ein verlorenes Gerichtsverfahren zusätzliche hohe Kosten. Da in der Praxis tatsächlich vielen Kündigungsschutzklagen stattgegeben wird und das Unternehmen den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen möchte, wird oftmals ein Vergleich geschlossen.
Die Höhe der Abfindung ist dabei von mehreren Faktoren abhängig. Je höher dabei für den Arbeitgeber das Risiko ist, den Gerichtsprozess zu verlieren, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das zufrieden stellende Abfindungen gezahlt werden.
Weitere Größen, die bei der Berechnung in Betracht gezogen werden, sind die Höhe des zuletzt gezahlten Entgelts, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und unter Umständen auch die Position des Arbeitnehmers. Um eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen, sollte die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Rechtsberaters (ggfls. im Rahmen eines Outplacement Prozesses) in Anspruch genommen werden.
Autor: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christian v. Goetz
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