Das Wort „Beamtenstatus“ kommt nicht von ungefähr, denn Beamte genießen in gewissen Dingen wirklich einen besonderen Status in der Gesellschaft. Dies beinhaltet nicht nur die Art des Beschäftigungsverhältnisses, da sie ja nicht kündbar sind. Auch bei Pensionen und Krediten genießen sie besondere Privilegien. Beamte sind grundsätzlich nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, es sei denn, sie waren bereits Mitglied, bevor sie verbeamtet worden. Sie dürfen wählen, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten, oder lieber die, für Beamten vorgesehene Bezuschussung in Anspruch nehmen möchten. Die Bezuschussung steuert einen Teil der zu tragenden Kosten bei. Dies ist Bundeslandabhängig. Derzeit liegen die Bezuschussungssätze bei 50% bis 70% der tatsächlichen Kosten. Dies hängt auch davon ab, ob der Beamte allein stehend ist oder eine Familie hat.
Es sollte für den Beamten gut überlegt sein, welche Entscheidung er trifft, wenn er vorher in einer gesetzlichen Krankenversicherung war. Bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber nicht den üblichen Arbeitgeberanteil dazu. Der Beamte muss die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung allein tragen. Der Vorteil allerdings ist, dass Kinder von der kostenlosen Familienversicherung profitieren. In der privaten Krankenversicherung sind Beamte von der Gesundheitsprüfung befreit. Allerdings ist der Versicherer dazu berechtigt, Risikoaufschläge zu berechnen. Das ist allerdings kein Muss und liegt im Ermessen der Krankenversicherung.
Manche Versicherungen bieten den Beamten Spezialtarife an. So können günstige Tarife ausgehandelt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Das ist auch bei Beamten so. Nur, dass sie eben den doppelten Beitrag bezahlen, weil sich ihr Beitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammensetzt.
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