Wer mit Gründungszuschuss gründen will muß Gas geben!
Leider wird der wohl "zu" beliebte Gründungszuschuss für Existenzgründer sehr zum Nachteil geändert!
Folgende sehr nachteilige Änderungen werden am Gründungszuschuss vorgenommen:
1. Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung! Bisher gab es für ALGI-Empfänger ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, es wurde auch schon ein Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt, aber in Zukunft ist es unabhängig davon eine Ermessensentscheidung und ihr Arbeitsberater kann die Gründung ablehnen. Das ist sicher die einschneidenste Änderung! 2. Reduzierung der Förderhöhe! Der Gründungszuschuss plus 300,- Euro Sozialversicherungspauschale wird nur noch 6 statt für 9 Monate gezahlt. Dafür verlängert sich die nachfolgende Zahlung (extra zu beantragen) der 300,- Euro Sozialversicherungspauschale von 6 auf 9 Monate. Die gesamte Förderdauer bleibt also in der Regel gleich, aber man bekommt 3 Monate weniger den Gründungszuschuss.
3.Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld Bisher benötigte man für die Beantragung des Gründungszuschusses einen Restanspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tage, in Zukunft muß man noch einen Anspruch von minimum 150 Tage!
Die zusätzlichen 9 Monate Sozialversicherungspauschale sind ebenfalls eine Ermessensleistung und können gekürzt werden.
Leider, was viele nicht wissen, hat das auch Auswirkungen auf das zu 90-prozentige geförderte KfW Gründercoaching. Eine Grundvoraussetzung für das erhalten vom 90% gefördertem KfW Gründercoaching ist der Erhalt von Gründungszuschuss. Wer also kein Gründungszuschuss mehr erhält, kann auch kein Gründungscoaching mehr beantragen! Also wer gründen will, sollte es wenn möglich noch vor dem 01.11.2011 tun!