Eine neue Steuerform wird ab dem 01. Januar 2009 eingeführt: Die Abgeltungssteuer. Diese Steuerform fällt unter die sogenannte Quellsteuer und muss in Zukunft auf alle Einkünfte aus Kapital abgeführt werden. Die Neuheit ist, dass sie unabhängig vom Einkommen erhoben wird. Der Abgabesatz liegt bei 25 Prozent und ist fix. Die Abgeltungssteuer löst die bisherige Kapitalertragssteuer ab und wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform auf die Agenda gerufen. Die Regierung verfolgt damit das Ziel, eine gerechtere und ausgleichende Besteuerung auf Kapitalerträge einzuführen. Sonst war es für Unternehmen und Privatpersonen möglich, die abgeführte Steuer durch andere Steuerlöcher doch behalten zu können. Diese Möglichkeit wird durch die Einführung der Abgeltungssteuer unmöglich gemacht. Investitionen in Aktien und Fonds werden durch die Abgeltungssteuer immer unbeliebter. Allerdings wird die Spekulationssteuer innerhalb der Zwölfmonatsfrist aufgehoben. Die Folge ist, dass Investitionen in Aktien für eine kurze Zeit sehr attraktiv werden.
Für Privatpersonen mit einem Einkommen 25 Prozent oberhalb der Besteuerungsgrenze ist das Steuergesetz eigentlich ein sehr schöner Segen. Ob das Einkommen zusammen oder getrennt veranlagt wird, hängt nach dem Steuergesetz vom Willen der Steuerzahler ab. Durch eine Zusammenveranlagung kann der Steuersatz besser ausfallen als sonst. Nur Geschäfte nach dem 31. Dezember 2008 werden durch die neue Abgeltungssteuer berücksichtigt. Die logische Konsequenz ist, dass noch dieses Jahr Geschäft mit Aktien sehr lohnenswert sind. Von der Steuer werden nach wie vor die Freistellungsaufträge nicht beachtet. Unberührt bleiben auch Darlehen nahe stehender Personen. Durch die neue Steuer wird die Besteuerung transparenter und gerechter. Hat man Aktien oder Fondanteile sollte man schnell seine Bank oder seinen Finanzberater aufsuchen um sich ausführlich über die Auswirkungen der Abgeltungssteuer zu informieren. Man kann sich auch einfach durch die ganzen Ratgeberseiten im Internet entsprechend informieren. Ob es zu einer Kapitalflucht kommt, muss abgewartet werden. Der erste Versuch einer Kapitalsteuer von 10 Prozent wurde 1990 gestartet und kurze Zeit später wieder verworfen, da dass ganze Kapital fluchtartig ins Ausland geschafft wurde.