Da die Bevölkerung Deutschlands immer älter wird, möchte man, wenn man in Lohn und Brot steht, beizeiten in Rente gehen, um das Leben noch genießen zu können und etwas erleben. Nun gibt es Unternehmen, die z.B. einen Arbeitsplatz von Angestellten mit einem jüngeren Menschen besetzen wollen, doch da der jetzige Inhaber der Stelle immer sehr aktiv war, wird diesem angeboten, die so genannte Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, man könnte ab dem 55. Lebensjahr gleitend in den Ruhestand wechseln, bekommt 70% des Nettolohnes weiter und hat eine sich immer mehr verkürzende Arbeitszeit. Es wird heute auch eine Abfindung nach Altersteilzeit angeboten, doch diese ist zum Teil steuerpflichtig. Man sollte sich vor dem Schritt in die Altersteilzeit und die Möglichkeit der finanziellen Abfindung durch den Betrieb, in dem man beschäftigt ist, genau informieren und beraten lassen, wie die Abfindung nach Altersteilzeit, also vorzeitiger Ruhestand sich auf die Zukunft für jeden auswirkt. Denn keiner will ja arm sein. Jeder möchte seinen Ruhestand in der Altersteilzeit erreichen und die Früchte seiner Arbeit genießen können. Am besten ist es, man beliest sich selber oder lässt sich das Modell der Altersteilzeit mit einer Abfindung genau von fachlich kompetenten Steuerfachleuten in einfachen und verständlichen Worten erklären.